Wer kann Zivildienst leisten?
Für alle Wehrpflichtigen gibt es in Österreich die Möglichkeit, bei Vorliegen von Gewissensgründen einen Wehrersatzdienst zu leisten.
Voraussetzung: Bei der Stellung wurde die "Tauglichkeit" bescheinigt. Wer "untauglich" oder "vorübergehend untauglich" ist, kann keinen gültigen Zivildienstantrag einbringen.
Unter anderem sind Zivildiener bei Rettungsorganisationen, in Krankenhäusern, Altenheimen und bei Behindertenorganisationen eingesetzt. Die Zuweisung zu einer Zivildiensteinrichtung erfolgt durch die Zivildienstserviceagentur.
Statt eines neunmonatigen Zivildienstes in einer sozialen oder gesundheitlichen Einrichtung gibt es noch weitere Alternativen, sogenannte Zivilersatzdienste. Ein solcher Ersatzdienst gilt dann vor dem Gesetz als ordentlicher Zivildienst und dauert mindestens 10 Monate.