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Versicherungsschutz EA

Versicherungsschutz für Ehrenamtliche in der Kath. Jugend

Für die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen der Kath. Kirche in der Diözese Linz wurden bei "Ecclesia Versicherung" eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung abgeschlossen. Viele Pfarren haben darüber hinaus für ihre MitarbeiterInnen eine Auto-Kaskoversicherung bei der Oberösterreichischen Versicherung abgeschlossen.

Die Haftpflichtversicherung:

>>Die Haftpflichtversicherung umfasst alle Mitarbeit, die jemand regelmäßig oder fallweise oder einmalig verrichtet, gleich ob jemand eine offizielle Funktion inne hat oder nicht.
>>Diese Tätigkeit kann sein: in einer Pfarre, bei kirchlichen Festen, in der Arbeit mit Gruppen und Freizeitveranstaltungen (z. B.: Gruppenleiter kj, Jungscharlager...), kurz, alles was in kirchlicher Trägerschaft stattfindet.
>>Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Tätigkeiten im Inland und im Ausland.
>>Versichert sind "Schäden" an Personen und Sachen, für die der/die betreffende MitarbeiterIn haftbar gemacht werden kann.
(Bei Schäden an Gebäuden, die für Veranstaltungen gemietet werden, gibt es einen Selbstbehalt).
>>Die Versicherung weist im Schadensfall entweder nach, dass kein Schadenersatzanspruch besteht oder sie kommt für den Schaden auf.


Die Unfallversicherung:

>>Diese bezieht sich auf Verletzungen, die sich jemand im Rahmen einer ehrenamtlichen kirchlichen Tätigkeit zuzieht. Sie umfasst dauernde Invalidität und den Todesfall.


Schadensfälle im Bereich Haftpflicht- und Unfallversicherung:

>>Wenn ein (vermutlicher) Schadensfall eintritt, meldet der jeweilige kirchliche Träger (Pfarre, kj, KJS ...) den Schaden sofort bei der Versicherung. Wenn also im Rahmen der Jugendarbeit etwas passiert, wendet euch bitte an die Katholische Jugend OÖ (Christoph Burgstaller, DW 3311), im Rahmen der Jungschararbeit bitte an die Katholische Jungschar (Christoph Malzer DW 3341). T 0732 7610 - DW
>>Es ist ratsam, bei Vorkommnissen, die einen Schadenersatzanspruch nach sich ziehen könnten, jedenfalls unverzüglich eine Meldung zu machen.
Wird kein Anspruch gestellt, verfällt die Meldung. Ob ein haftbares Verschulden besteht, beurteilt die Versicherung.


Die KFZ-Kaskoversicherun
g:

für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in den Pfarren (bitte mit deiner Pfarre klären, ob du diesbezüglich versichert bist):

>>Die Kasko-Versicherung deckt Schäden am eigenen Kraftfahrzeug, die nicht durch andere Versicherungen gedeckt sind (Selbstbehalt Euro 300,00, Höchstsumme Euro 30.000,00), wenn der/die Geschädigte im Auftrag der Pfarre unterwegs ist. Fahrten von zu Hause in die Pfarre sind darin nicht enthalten.
>>Im Schadensfall ist sofort/unverzüglich der diözesane Beauftragte dafür zu kontaktieren: Dr. Herbert Preis, Diözesanfinanzkammer, Hafnerstraße 18, 4020 Linz, T 0732 79 800 - 1402.
>>Vor der KFZ-Reparatur ist die Zustimmung der Versicherung einzuholen.


...und wenn etwas passiert:

Wenn ein Schadensfall eintritt, dann melde dich bitte bei Kath. Jugend, Kapuzinerstr. 84, 4020 Linz;
T 0732 7610 - 3310                         
E kj@dioezese-linz.at


Wir klären mit der Versicherung ab, ob Schadensanspruch besteht.

 
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