Die Abkürzung AKM steht für Autoren, Komponisten und Musikverleger (und ist eine staatlich genehmigte registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung). Kurz und bündig erklärt sorgt die AKM dafür, dass KünstlerInnen ihre Urheberrechte auch vergolten bekommen, denn sobald urheberrechtlich geschützte Musik in Österreich öffentlich (unter bestimmten Bedingungen) aufgeführt wird muss der Veranstalter an die AKM ein Aufführungsentgelt bezahlen, das sich nach den unterschiedlichsten Kriterien berechnet.
Hier geht´s zur Homepage der AKM:
H www.akm.co.at
Und genau um diese Kriterien geht es in den Verträgen (so genannte Rahmenverträge), die man mit der AKM aushandeln kann. Einen solchen Vertrag besitzt auch das Katholische Jugendwerk Österreichs, dem unter anderem die Katholische Jugend Oberösterreich angehört. Durch einen Mitgliedsvertrag, in dem weitere Gruppierungen (wie zum Beispiel Jugendtreffs und -Zentren) der Katholischen Jugend beitreten, gelangen auch diese in die besonderen Vergünstigungen des Rahmenvertrags.
Die Mitgliedserklärung...
Betrachtet man das Ganze aber nicht von der Veranstalterseite (die ja für die Abgaben an die AKM zuständig ist) sondern von der Seite der MusikerInnen, stellt sich oft die Frage nach einem geeigneten Vertrag, den man als Band oder MusikerIn einem Veranstalter geben kann, damit man nicht am Ende über den Tisch gezogen wird. Was alles wichtig in so einem Vertrag ist und wie ein solcher aussehen könnte, findest du hier als Link...