Am Dreifaltigkeitssonntag (1. Sonntag nach Pfingsten) gibt es eine Kollekte für die diözesane Jugendarbeit. Der Großteil (80 %) der Kollekte kommt der breiten kirchlichen Jugendarbeit (Diözesanstelle kj oö) zugute. Seit 1986 werden 20 % der Kollekte dem Fonds "Jugendsonntag" zur Verfügung gestellt.
Der Jugendsonntagsfonds soll Hilfe für Projekte und Initiativen sein,
| >> | die in Zusammenhang mit der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit in der Diözese Linz stehen, und |
| >> | die von direkter Bedeutung für die Arbeit von und mit Kinder und Jugendlichen sind, und |
| >> | wo andere Finanzierungsquellen nicht möglich bzw. nicht ausreichend sind. |
Kirchliche Kinder und Jugendarbeit heißt:
| >> | Kirchliche Trägerschaft in den Pfarren, Dekanaten, Regionen oder der Diözese oder: |
| >> | Zusammenarbeit mit einer kirchlichen Gruppierung oder: |
| >> | gemeinsam mit einer Partnereinrichtung der Katholischen Jugend oder Jungschar Oberösterreich (Friedensinitiativen, Jugendorganisationen,...) |
Gefördert werden:
Projekte und Veranstaltungen:
| >> | bei denen sich Kinder und Jugendliche und ehrenamtliche MultiplikatorInnen weiterentwickeln können, oder |
| >> | in denen Liturgie vorbereitet oder erlebbar gemacht wird, oder |
| >> | bei denen sich Kinder und Jugendliche in der Planung und Durchführung engagieren können, um ihre organisatorischen und sozialen Kompetenzen zu erweitern |
| >> | Einmalige Förderung für den Start neuer Jugendinitiativen (Jugendgruppe, Runden, Chöre,…) in der Höhe von maximal € 100,00. Bei Durchführung eines Jugendstart-Projekts (nach dem Konzept der kj oö) kann um Kostenunterstützung für den Startprozess in variabler Höhe angesucht werden (Selbstbehalt der Pfarre mindestens € 70,00). |
| >> | Einzelförderung für Jugendliche in Notsituationen: Jugendliche mit geringerem Haushaltseinkommen können bis zu 50%, aber maximal € 100,00 für die Teilnahme an einer Veranstaltung refundiert bekommen. |
Friedens- und Gedenkdienst:
als Einzelförderung für Friedensdienstleistende oder Gedenkstättendienstleistende
| >> | im Inland im Ausmaß von maximal € 100,00 |
| >> | im Ausland im Ausmaß von maximal € 400,00 |
Mögliche Verwendungsbereiche:
| >> | Liturgie und spirituelle Angebote |
| >> | Kulturelle Jugendveranstaltungen |
| >> | Friedensprojekte |
| >> | Sozialprojekte von/für Jugendliche/n |
| >> | Umweltprojekte von/mit Jugendlichen |
| >> | Persönlichkeitsbildende Projekte |
| >> | Projekte in der Jugendarbeit, die neue Wege gehen |
| >> | Projekte, die dem Aufbau von Jugendarbeit in den Pfarren dienen |
Nicht gefördert werden:
| >> | Bauprojekte |
| >> | Fahrlässig kalkulierte Projekte |
| >> | Die Diözesanebenen der kj oö und KJS |
| >> | Projekte Hauptamtlicher, bei denen es keinen angemessenen Zuschuss aus dem Arbeitsbudget gab |
| >> | Firmlingsarbeit |
| >> | Kinderlager (zB Jungscharlager) |
Vergabe der Mittel des Fonds:
Ansuchen bis zu einer Höhe von € 400,00 können im kj-Diözesanteam entschieden werden,
Ansuchen über dieser Höhe können ausschließlich in der kj-Diözesanleitung entschieden werden.
Unterstützung für Orientierungstage:
Orientierungstage ab der 8. Schulstufe: gefördert werden jene Orientierungstage, die nach dem Konzept für OT der kj oö (inhaltlicher Standard und geschulte OT-ReferentInnen) organisiert wurden und mindesten zweitägig sind.
Um einen Unterstützungsbeitrag der Schule und des Elternvereins ist im Vorfeld anzusuchen.
Maximale Fördersummen:
| TN-Anzahl | 2 tägig (1 ÜN) | 3 tägig (2 ÜN) |
| bis 14 | € 200,00 | € 250,00 |
| 15 - 19 | € 250,00 | € 300,00 |
| 20 + | € 300,00 | € 350,00 |
Bedingungen - Antragstellung:
Das Ansuchen an den Jugendsonntagsfonds kann vor dem Projekt als Ausfallshaftung bzw. als Subvention für innovative Projekte oder nach der Durchführung des Projektes gestellt werden. Es werden nur Anträge mit vollständigen Unterlagen behandelt.
Die Auszahlung erfolgt in jedem Fall erst nach Abschluss des Projekts.
Umfang des Antrags:
| >> | schriftliches Ansuchen |
| >> | Beschreibung des Projektes mit Angabe von (geplanter) TeilnehmerInnenzahl, Datum, Ort detaillierte Kostenaufstellung (Einnahmen, Ausgaben; TN-Beiträge zählen zu den Einnahmen) |
| >> | Bankverbindung für Überweisung |
| >> | Die Vorlage von Belegen ist in der angesuchten Höhe notwendig (Kopien der Originalbelege sind ausreichend). |
| >> | Eine Förderung ist nur möglich nach Offenlegung der Abrechnung. In Ausnahmefällen kann eine Ausfallshaftung im Vorhinein entschieden werden. |
| >> | Bei Einzelförderung von Jugendlichen: Nachweis über das Haushaltseinkommen (zB durch Lohnzettel) |
Förderungen können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und nach Beratung im zuständigen Gremium gewährt werden.
Weitere Auskunft und Antragstellung bei:
Katholische Jugend Oberösterreich
Kapuzinerstraße 84, 4020 Linz
T 0732 7610 - 3311
Diese Richtlinien können nur mit 2/3-Mehrheit der kj-Diözesanleitung geändert werden.
Die vorliegende Fassung wurde in der 53. kj-Diözesanleitung am 14. Jänner 2011 beschlossen und gilt ab 1. Jänner 2011