Wer kann Zivildienst leisten?
Für alle Wehrpflichtigen gibt es in Österreich die Möglichkeit, bei Vorliegen von Gewissensgründen einen Wehrersatzdienst zu leisten.
Voraussetzung: Bei der Stellung wurde die "Tauglichkeit" bescheinigt. Wer "untauglich" oder "vorübergehend untauglich" ist, kann keinen gültigen Zivildienstantrag einbringen.
Dauer des Zivildienstes:
9 Monate und Möglichkeit einer freiwilligen 3monatigen Verlängerung. Für die freiwillige Verlängerung sind Verträge zwischen den Einrichtungen und den Zivildienern abzuschließen, so dass die "Freiwilligen" in dieser Zeit auch Kranken- und Pensionsversichert sind.
Zugang zum Zivildienst:
Nach der ersten Stellung ist ab Erhalt des Tauglichkeitsbescheides
6 Monate abzüglich 2 Tage Zeit, eine ZD-Erklärung abzugeben.
Nach dieser Frist noch bis 2 Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls -
allerdings weiß man nach dieser Frist nicht genau, wann dieser kommt.
Wenn du nach Erhalt eines Einberufungsbefehls noch einen Zivildienstantrag stellen willst wird es sehr schwierig. Wir empfehlen dir hier unbedingt eine persönliche Beratung.