Für das Verhalten, das wirst du wissen, gibt es vier Beurteilungsstufen, das sind
sehr zufrieden stellend
zufrieden stellend
wenig zufrieden stellend
nicht zufrieden stellend.
Aber wonach wird dein Verhalten beurteilt?
Es wird beurteilt, ob dein persönliches Verhalten und deine Einordnung in die Klassengemeinschaft den Anforderungen der Schulordnung entsprechen.
In der Beurteilung werden auch deine Anlagen, dein Alter sowie dein Bemühen um ein ordnungsgemäßes Verhalten berücksichtigt.
Welche Pflichten muss einE SchülerIn erfüllen?
Die Pflichten der SchülerInnen sind die Grundlage für die Beurteilung. Sie beinhalten, dass du durch deine Mitarbeit und deine Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule die Unterrichtsarbeit förderst. Außerdem musst du den Unterricht (ggf. auch den Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen) regelmäßig und pünktlich besuchen. Du hast die Unterrichtsmittel mitzubringen, die vereinbart wurden und sollst die Schul- und Hausordnung einhalten.
Schäden und Beschmutzungen an Schulgebäude und -einrichtung, musst du entfernen, sofern du von einer LehrerIn, einem/r ErzieherIn oder der/dem DirektorIn dazu aufgefordert wirst, und es dir zumutbar ist.
Wozu überhaupt eine Verhaltensnote?
Laut Gesetz soll sie besonders deiner Selbstkontrolle und Selbstkritik dienen. Du sollst dadurch sehen, wie dein Verhalten auf andere und auf die Gemeinschaft gewirkt hat.
Wer kann eine Verhaltensnote geben?
Den Antrag zur Beurteilung stellt der Klassenvorstand in der Klassenkonferenz. Zur Klassenkonferenz wiederum gehören alle LehrerInnen, die in einer Klasse unterrichten. Sie entscheiden dann über die Beurteilung.
Und wann gibt es Verhaltensnoten?
In jeder Schulnachricht (Semesterzeugnis) und jedem Jahreszeugnis ab der 5. Schulstufe gibt es eine Verhaltensnote. Ausnahmen sind die letzten Jahrgänge einer Schulform, also zb. in einer Hauptschule die 4. Klasse oder die 8. Klasse in einem Gymnasium. Dein Verhalten wird auch nicht beurteilt, wenn du eine Pflichtschule (Hauptschule, Poly) vorzeitig verlässt, weil du deine Schulpflicht von neun Jahren schon erfüllt hast.