Welche Rechte habe ich als SchülerIn?
Alle SchülerInnen haben das Recht, sich nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten an der Gestaltung des Unterrichts und an der Wahl der Unterrichtsmittel zu beteiligen. Ferner haben sie das Recht auf Anhörung, sowie auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen.
Welche Rechte haben SchülervertreterInnen?
SchülervertreterInnen (sind im Sinne von § 59 Abs. 1) KlassensprecherInnen, SchulsprecherInnen bzw. an ganzjährigen Berufsschulen die TagessprecherInnen. Im Schulgemeinschaftsausschuss sitzen der/die SchulsprecherIn und seine/ihre zwei StellvertereterInnen.
SchülervertreterInnen haben erstens Mitwirkungsrechte und zweitens auch Mitbestimmungsrechte.
Die Mitwirkungsrechte umfassen das Recht auf...
Anhörung; Information über alle Angelegenheiten, die die SchülerInnen allgemein betreffen; Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen; Teilnahme an LehrerInnenkonferenzen, mit Ausnahmen, wie etwa bei Debatten über dienstrechtliche Angelegenheiten, bei der Wahl von LehrerInnenvertreterInnen oder wenn in der Konferenz über die Angelegenheiten der Leistungsbeurteilung einzelner SchülerInnen gesprochen wird; Mitsprache bei der Gestaltung des Unterrichts im Rahmen des Lehrplans; Beteiligung an der Wahl der Unterrichtsmittel.
Die Mitbestimmungsrechte umfassen das Recht auf...
Mitentscheidung bei der Anwendung von Erziehungsmitteln gemäß § 47 Abs. 2. (Versetzung von SchülerInnen in die Parallelklasse, in lehrgangsmäßigen Berufsschulen auch die Versetzung in einen anderen Lehrgang, Androhung der Stellung eines Antrags auf Ausschluss); Mitentscheidung bei der Antragsstellung auf Ausschluss von SchülerInnen.
WICHTIG: Warte nicht, bis dich jemand einlädt oder dich um deine Meinung fragt! Alle angeführten Rechte musst du meist von dir aus einfordern und
wahrnehmen.