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Mündliche Prüfung

Was genau ist eine mündliche Prüfung?

Mündliche Prüfungen bestehen aus mindestens zwei voneinander möglichst unabhängigen Fragen. Sie dürfen nur in der Unterrichtszeit vorgenommen werden und in Pflichtschulen, AHS-Unterstufe und Berufsschulen nicht länger als 10 Minuten, ansonsten nicht länger als 15 Minuten dauern.

Was darf geprüft werden?

Hier gilt die Grundlage aller Leistungsfeststellungen in der Schule: Es sind nur jene Lehrstoffe zu prüfen, die bis zum Zeitpunkt der Leistungsfeststellung in der betreffenden Klasse behandelt worden sind und im Lehrplan festgelegt sind. Bei einer mündlichen Prüfung gilt außerdem, dass Stoffgebiete, die schon an einem weiter zurückliegenden Zeitpunkt behandelt worden sind, übersichtsweise geprüft werden können, nähere Stoffgebiete hingegen eingehend gefragt werden können.

Wann darf geprüft werden?

Auf deinen Wunsch hin muss mindestens eine Prüfung pro Semester, in saison- und lehrgangsmäßigen Berufsschulen eine pro Schuljahr abgehalten werden. Der Termin muss vom Lehrer dann mindestens zwei Unterrichtstage vor (in Berufsschulen spätestens am letzten Tag der Vorwoche) der Prüfung angekündigt werden. Eine Prüfung darf nicht unmittelbar nach drei schulfreien Tagen oder nach einer mehrtägigen Schulveranstaltung stattfinden, es sei denn, du meldest dich freiwillig dafür.

Was kann eine mündliche Prüfung bewirken?

Wahrscheinlich nicht so viel, wie du glaubst. Die Semester- bzw. Jahresbeurteilung setzt sich aus deiner Mitarbeit (inklusive Hausübungen), mündliche, schriftliche, praktischen und graphischen Leistungsfeststellungen zusammen, je nachdem, was ein Prüfungsstoff zulässt oder verlangt. Eine mündliche Prüfung alleine kann nicht deine Note im Zeugnis ergeben. Das heißt einerseits, dass du nicht mit einer guten Prüfung unbedingt deine Note ausbessern kannst (wenn andere Beurteilungen dagegen sprechen), aber auch, dass eine verpatzte Prüfung kein Nicht Genügend im Zeugnis heißen kann, wenn ansonsten bessere Leistungen von dir vorliegen.

Falls du etwas genau wissen willst, findest du das Schulunterrichtsgesetz (Abschnitt C, Kapitel 9 betrifft die Leistungsbeurteilung) auf der Homepage des Bundesministeriums H www.bmukk.gv.at

 
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