Grundsätzliches In den Pfarren ist der Finanzausschuss des Pfarrgemeinderates die kirchliche Aufsichtsbehörde für alle wirtschaftlichen und finanziellen Vorgänge in den jeweiligen Bewegungen (Jugend, Jungschar, KMB,...). Er hat die Aufgabe, über die Richtigkeit der Abrechnungen zu wachen und diese zu bestätigen. Das heißt aber nicht, dass dem Finanzausschuss, noch sonst jemanden das Recht zukommt, Einfluss zu nehmen, wie diese Gelder verwendet werden. Konkret bedeutet das, dass ihr selbst bestimmt, für was ihr das (z.B.: am Jugendball) von euch erwirtschaftete Geld ausgebt. Einmal im Jahr (bis Mitte Februar) sind die Unterlagen der Jugendkassa, bestehend aus Kassabericht (oder Kassabuch), Rechnungen und Kontoauszügen, zwei (fachkundigen) RechnungsprüferInnen, die nicht der Leitung der Gliederung angehören, vorzulegen. Diese prüfen den Kassabericht in formeller Hinsicht und bestätigen - wenn alles in Ordnung ist - deren Richtigkeit auf einem vorgefertigten Nachweis über die Finanzgebarung. Habt ihr keine RechnungsprüferInnen, dann sind eure Unterlagen dem Finanzausschuss zur Prüfung vorzulegen. Wenn euer Kassabericht stimmt, hat - egal wer auch immer die Prüfung durchführt - der Finanzausschuss dessen Richtigkeit in der Kirchenrechnung der Pfarre zu bestätigen.
|