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Infos zum PGR

Infos über Zusammensetzung, Aufbau und Organisation des PGR

Der Pfarrgemeinderat in der Diözese Linz

Die Institution des Pfarrgemeinderates (PGR) gibt es seit 1972, also bereits seit mehr als 25 Jahren. Pfarrgemeinderäte gibt es in allen österreichischen Diözesen. Die Richtlinien (Statut, Geschäftsordnung und Wahlordnung) unterscheiden sich in den einzelnen Diözesen voneinander, weil jede Diözese kirchenrechtlich gesehen eigenständig ist.

In der Diözese Linz setzt sich der Pfarrgemeinderat je nach Größe der Pfarrgemeinde aus bis zu 31 Personen zusammen. Für seine Wahl gibt es diözesane Richtlinien. Grundsätzlich sind alle über 16jährigen Katholiken wählbar und auch wahlberechtigt. Eine Amtsperiode dauert fünf Jahre.

Der Pfarrgemeinderat setzt sich zusammen aus:

>Gewählten Personen (mindestens die Hälfte der Mitglieder)
>Personen, die Kraft ihres Amtes im PGR sind; Amtliche Mitglieder – das sind der Pfarrer, die übrigen Seelsorgerlnnen, Vertreter der Religionslehrer, Orden, der Gliederungen der Katholischen Aktion, anderer laienapostolischer Bewegungen, der Obmann/die Obfrau des Fachausschuss Finanzen (Pfarrkirchenrat).
>Berufene Mitglieder – Personen, die wegen besonderer Kenntnisse oder Aufgaben in der Pfarre in den Pfarrgemeinderat berufen (kooptiert) werden.

Aufgaben des Pfarrgemeinderates:

>Er ist für das Leben der Pfarrgemeinde und die Erfüllung ihrer Aufgaben mitverantwortlich.
>Er hat ein der pfarrlichen Situation angepasstes Seelsorgekonzept zu erstellen und das pfarrliche Vermögen zu verwalten.
>Er repräsentiert die Pfarrgemeinde nach außen.
>Er sorgt entsprechend den diözesanen Leitlinien für die Bildung kirchlicher Organisationen und Gruppen und betreut deren Arbeit.

Organisation des Pfarrgemeinderates:

>Vorsitzender ist der Pfarrer. Der Pfarrgemeinderat wählt aus den Mitgliedern eine Leitung, die für eine gedeihliche Arbeit des PGR zu sorgen hat.
>Die wesentlichen Tätigkeiten des PGR stützen sich auf einen von ihm gefassten Beschluss. Diese Beschlüsse werden in der Regel von Fachausschüssen vorbereitet bzw. durchgeführt. Diese arbeiten zu verschiedenen Fachgebieten, zum Beispiel Liturgie, Erwachsenenbildung, Jugend, Soziales,... . Für die Finanzen, Bauten und für die Verwaltung der Pfarre ist der Fachausschuss Finanzen (bisher Pfarrkirchenrat) zuständig; dieser ist in seiner Arbeit an die Richtlinien des Pfarrgemeinderates gebunden.
>Der Pfarrer kann gegen Beschlüsse des PGR ein begründetes Veto einlegen.
Kommt es zu keiner Einigung, so kann der Pfarrgemeinderat bei der Diözesanen Schlichtungs- und Schiedsstelle vorstellig werden. In besonderen Fällen kann auch der Bischof zur Konfliktregelung eingeschaltet werden.
>Von Seiten der Diözese wird die Arbeit der Pfarrgemeinderäte vom Referat für Pfarrgemeinderäte begleitet. Dieses hilft mit Informationen, Schulungen, Behelfen zur praktischen Arbeit und bei Konflikten im Pfarrgemeinderat.
>Von der österreichischen Konferenz der diözesanen Referenten wurde ein Rahmenleitbild erarbeitet, das den Zweck, die Aufgabenfelder, die Verhaltensgrundsätze und die Prioritäten der Pfarrgemeinderatsarbeit darstellt. Dieser Rahmen soll von den Pfarrgemeinderäten auf die jeweilige pfarrliche Situation hin konkretisiert werden.

Quelle: H www.dioezese-linz.at/pastoralamt/pfarre.php

 
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